Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht auf einen eigenen Kfz Sachverständigen. Dieser erstellt ein objektives Unfallgutachten, berechnet Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungswert und Reparaturkosten. So sichern Sie Ihre Ansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung zuverlässig ab.
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